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   LAG Baden-Württemberg, 22.10.2021 - 9 Sa 19/21   

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LAG Baden-Württemberg, 22.10.2021 - 9 Sa 19/21 (https://dejure.org/2021,42755)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.10.2021 - 9 Sa 19/21 (https://dejure.org/2021,42755)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Oktober 2021 - 9 Sa 19/21 (https://dejure.org/2021,42755)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Anteiliger Bonus bei unterjährigem Ausscheiden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unwirksame Stichtagsregelung für Bonuszahlung; Bonuszahlung nur bei Bestand des Arbeitsverhältnisses am 31.12. unangemessen; Anspruch auf Bonuszahlung bei unterjährigem Ausscheiden; Anspruch auf Bonuszahlung bei Erreichen wirtschaftlichen Unternehmenserfolgs; Bonus für ...

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Zahlung eines (anteiligen) Jahresbonus bei unterjähriger Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2022, 278
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 825/06

    Bonuszahlung - Transparenzgebot und Stichtagsklausel

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.10.2021 - 9 Sa 19/21
    Sie verkürzt außerdem in nicht zu rechtfertigender Weise die nach Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit des Arbeitnehmers, weil sie die Ausübung seines Kündigungsrechts unzulässig erschwert (vgl. für Bonuszahlungen: BAG 24. Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 - Rn. 25 ff.).

    Wenn auch in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24. Oktober 2007 (10 AZR 825/06 - Rn. 25 ff.) die Unwirksamkeit einer Stichtagsklausel bei Bonuszahlungen für einen Stichtag zum 1. April des Folgejahres entschieden worden ist, ändert das nichts daran, dass dieser Grundgedanke auf jede Form zusätzlicher Vergütung, die zumindest auch erbrachte Arbeitsleistung honoriert anzuwenden ist.

    Die Revision war für beide Parteien wegen grundsätzlicher Bedeutung (Abgrenzung zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24. Oktober 2007, 10 AZR 825/06) zuzulassen.

  • LAG Köln, 11.12.2018 - 4 Sa 51/18

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zahlung eines Bonus

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.10.2021 - 9 Sa 19/21
    Auch ein Bonus ist in diesem Sinne eine Sonderzahlung, die Vergütung für geleistete Arbeit darstellt und für die die vorbeschriebenen Regelungen gelten (BAG, Urteil vom 03. August 2016 - 10 AZR 710/14, Rn. 22; LAG Köln, Urteil vom 11. Dezember 2018 - 4 Sa 51/18 -, Rn. 39, juris).

    (3) Der Anspruch auf Zahlung eines Bonus für das Jahr 2019 steht dem Kläger im Hinblick darauf, dass er zum 30.9.2019 ausgeschieden ist, jedoch nur anteilig pro rata temporis zu (LAG Köln, Urteil vom 11. Dezember 2018 - 4 Sa 51/18 -, Rn. 35, juris; ErfK/Preis, 22. Aufl 2022, BGB § 611 a Rn. 534; HWK/Thüsing, Arbeitsrecht Kommentar, 2020, § 611 a BGB, Rn. 261).

  • ArbG Freiburg, 15.03.2021 - 5 Ca 139/20
    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.10.2021 - 9 Sa 19/21
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg - Kn. Offenburg -vom 15.03.2021 - 5 Ca 139/20 - teilweise abgeändert:.

    das am 15. März 2021 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg - Kammern Offenburg - Az.: 5 Ca 139/20 teilweise abzuändern und.

  • BAG, 13.06.1991 - 6 AZR 421/89

    Anteilige Gratifikation bei Ausscheiden im Bezugszeitraum

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.10.2021 - 9 Sa 19/21
    Dies ergibt sich aus dem Vergütungscharakter der Bonuszahlungen für ein ganzes Jahr einerseits und dem Umstand, dass der Kläger andererseits seine versprochene Arbeitsleistung nur anteilig, hier bis zum September 2019 erbracht hat (BAG, Urteil vom 13. Juni 1991 - 6 AZR 421/89, Rn. 16, juris).
  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 848/12

    Sonderzahlung - "Mischcharakter"

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.10.2021 - 9 Sa 19/21
    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (BAG, Urteil vom 13. November 2013 - 10 AZR 848/12. Rn. 19).
  • BAG, 03.08.2016 - 10 AZR 710/14

    Bonusanspruch - gerichtliche Leistungsbestimmung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.10.2021 - 9 Sa 19/21
    Auch ein Bonus ist in diesem Sinne eine Sonderzahlung, die Vergütung für geleistete Arbeit darstellt und für die die vorbeschriebenen Regelungen gelten (BAG, Urteil vom 03. August 2016 - 10 AZR 710/14, Rn. 22; LAG Köln, Urteil vom 11. Dezember 2018 - 4 Sa 51/18 -, Rn. 39, juris).
  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 612/10

    Sonderzahlung mit Mischcharakter

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.10.2021 - 9 Sa 19/21
    Ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer Lohn für geleistete Arbeit gegebenenfalls vorenthalten zu können, ist nicht ersichtlich (BAG, Urteil vom 18. Januar 2012 - 10 AZR 612/10, Rn. 23).
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